Mitarbeitervertretung (MAV)
Die MAV
- fungiert als Interessensvertretung der Mitarbeitenden und strebt dabei eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Dienstgeber an
- nimmt Anregungen und Beschwerden der Mitarbeitenden entgegen und trägt sie, bei Prüfung der Berechtigung, dem Dienstgeber vor
- setzt sich für die Durchführung und Einhaltung der Vorschriften bzgl. Arbeitsschutz, Unfallverhütung und Gesundheitsförderung in den Einrichtungen ein
- muss vom Dienstgeber über Stellenausschreibungen, Änderungen und Ergänzungen des Stellenplans informiert werden
- ist vor jeder Kündigung über die Absicht der Kündigung vom Dienstgeber zu informieren
- sollte frühzeitig über Entwicklungen im Personalbereich informiert werden
- kann, wenn nötig und geprüft, eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen
- unterliegt der Schweigepflicht und behandelt die ihr zugetragenen Anliegen vertraulich
- arbeitet auf Grundlage der Mitarbeitervertretungsordnung (MAVI). Die MAVO, mit ihren Regelungen und Vorschriften, ist für den Dienstgeber und die Mitarbeitervertretung bindend. Somit sind diese bei Verstoß auf ihre Rechtmäßigkeit vor kirchlichen Rechtsorganen einklagbar
Die MAV ist nur so gut und so effektiv wie sie von den Mitarbeitenden unterstützt wird. Aus diesem Grund ist die MAV auf Unterstützung angewiesen. Die MAV ist das Vertretungsorgan der Mitarbietenden im Rahmen der Dienstgemeinschaft mit dem Caritasverband Geldern-Kevelaer e.V. Insofern sind alle Mitarbeitenden aufgefordert, hieran mitzuwirken und diese Dienstgemeinschaft mit Leben zu füllen.