Hinweisgeber
Das Meldesystem soll helfen, rechtskonformes Verhalten durchzusetzen, auf der das Vertrauen der Menschen, die sich an uns wenden, basiert.
Grundlage für das Meldesystem ist das Hinweisgeberschutz (HinSchG).
Die Meldestelle arbeitet vertraulich und ist vor Zugriffen des Caritasverbandes geschützt. Eine unabhängige Person ist als Ansprechpartner telefonisch oder per Mail erreichbar. Sie dokumentiert die eingehenden Hinweise, schützt die Vertraulichkeit und die Anonymität der Hinweisgeber und sorgt für die Beachtung des Datenschutzes.
Meldeinhalte können u.a. sein:
- Korruption/Bestechung/Betrug
- Kartell-/Wettbewerbsverstöße
- Verletzung interner Richtlinien
- Verstöße gegen Gleichbehandlung/Diskriminierung
- Verstöße gegen Datenschutzrecht
Hinweisgeber erhalten innerhalb von sieben Tagen eine Eingangsbestätigung für ihre Meldungen und innerhalb von drei Monaten eine Mitteilung bezüglich der getroffenen Folgemaßnahmen.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Richtlinie zum Hinweisgebersystem, die Sie hier als Download finden.
Hinweis
Die von Ihnen gemeldeten Informationen können die Einleitung interner und behördlicher Untersuchungsverfahren und weitere Folgen nach sich ziehen. Übermitteln Sie daher nur Informationen, bei denen Sie nach bestem Wissen und Gewissen davon ausgehen, dass sie zutreffen. Wenn Sie wissentlich falsche oder irreführende Informationen geben, müssen Sie mit Konsequenzen rechnen. Das wissentliche Verbreiten von falschen Informationen kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.