Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Hierzu zählen Themen wie Schutz vor Kinderarbeit; faire Löhne; Umwelt- und Naturschutz; Gleichbehandlung uvm..
Die Pflichten, die sich aus der Gesetzesgrundlage ergeben, gelten sowohl für den eigenen Geschäftsbereich als auch für das Handeln von Vertragspartnern und weiteren (unmittelbaren) Zulieferern. Aus diesem Grund haben der Caritasverband Geldern-Kevelaer e.V. und seine Tochterunternehmen eine Grundsatzerklärung entwickelt, welche genau diese Aspekte abbilden.
Ziel des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes ist es, an der Verbesserung der internationalen Menschenrechtslage mitzuwirken, in dem es Anforderungen an ein verantwortliches Management von Lieferketten für Unternehmen festlegt. Es gibt einen klaren gesetzlichen Rahmen für die Erfüllung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten.
Der Caritasverband Geldern-Kevelaer e.V. und seine Tochterunternehmen verfügen über ein Beschwerdeverfahren, das sowohl von internen als auch externen Personen zur Meldung von Hinweisen auf menschenrechtliche sowie umweltbezogene Risiken oder Verletzungen im Sinne des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) genutzt werden kann.
Sollte Ihnen etwas aufgefallen sein, das nicht mit unserer Grundsatzerklärung konform ist, möchten wir entsprechende Maßnahmen zur Verbesserung einleiten. Hinweise auf Verstöße können Sie uns über Frau RA Schülpen mitteilen.