Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase - Selbstbestimmung bis zuletzt
Die Selbstbestimmung bis zum Lebensende ist für Mission Leben ein wichtiges und hohes Gut. Aber was ist, wenn man sich nicht mehr zu Einstellungen oder Wünschen äußern kann? Sich mit dem Gedanken an das Lebensende zu beschäftigen kann sehr schwer sein. Dennoch ist es gut, sich mit den Situationen, die eintreten können auseinanderzusetzen. Dabei möchten wir Sie unterstützen.
Individuelle Begleitung
Was ist unseren Bewohnerinnen und Bewohnern für den letzten Lebensweg wichtig? Wie sehen ihre Wünsche und Vorstellungen für den eigenen Lebensabend aus? Wir möchten rechtzeitig und in Ruhe mit ihnen über die Behandlung und Versorgung in der letzten Lebensphase sowie auch über ihre persönlichen Einstellungen und Werte sprechen. Daher bieten wir Ihnen die gesundheitliche Versorgungsplanung an. Darauf haben unsere gesetzlich versicherten Bewohnerinnen und Bewohner einen Anspruch. Dieser regelt sich im § 132g SGB V.
Der Beratungsprozess
Gemeinsam mit unserer geschulten Beraterin besprechen die Bewohnerinnen und Bewohner auf Wunsch in einem vertraulichen Beratungsgespräch ihre individuellen Wünsche, Gedanken und Befürchtungen für die letzte Lebensphase. Nicht jede Situation ist voraussehbar. Deshalb ist es für uns in diesen Gesprächen besonders wichtig, über den eigenen Willen zu sprechen. So können wir Menschen in der letzten Lebensphase bei uns so versorgen und behandeln, wie sie das wünschen.
Vorhandene Vorsorgedokumente (z.B. Patientenverfügung) können auf Vollständigkeit geprüft und bearbeitet werden.
Sicherheit, dass Wünsche berücksichtigt werden
Wir dokumentieren alle Wünsche klar und eindeutig. Diese Unterlagen werden von der jeweiligen Bewohnerin bzw. dem Bewohner unterschrieben und dem zuständigen Personal mit deren bzw. dessen Einverständnis zur Verfügung gestellt und regelmäßig mit dem Bewohner/Bewohnerin bzw. deren Bevollmächtigten evaluiert.
Auch ihr Hausarzt wird auf Wunsch mit einbezogen. Außerdem ziehen wir bei Bedarf unsere Kooperationspartnerinnen und -partner (z.B. Palliativnetzwerke, ambulanter Hospiz-und Palliativberatungsdienst) hinzu.
Gesprächsteilnehmer
Jede Bewohnerin bzw. jeder Bewohner entscheidet, ob und welche Vertrauensperson(en) im Gespräch dabei sein soll.
Menschen mit schweren Einschränkungen (z.B. Demenz)
Auch wenn eine Bewohnerin oder ein Bewohner nicht mehr einwilligungsfähig ist, können gemeinsam mit den Angehörigen und Bevollmächtigten oder gesetzlichen Betreuer*innen Behandlungswünsche und der mutmaßliche Wille festgehalten werden. Diese werden in gemeinsamen Gesprächen ermittelt und werden verbindlich dokumentiert.
Gesprächsangebot
Sprechen Sie das Personal auf dem Wohnbereich oder in der Verwaltung an. Ein Gesprächstermin wird dann zeitnah vereinbart.
Die Beratungsgespräche sind freiwillig, vertraulich und für Versicherte bei gesetzlichen Krankenkassen kostenlos.