Kurberatung: Stärkung im Alltag für pflegende Angehörige
Insbesondere in der häuslichen Umgebung werden alltägliche Dinge zum Luxus und die eigenen Bedürfnisse müssen hinten angestellt werden. Ziel einer Kur ist es, die Anforderungen des Pflegealltags durch eine begleitete Auszeit zu verbessern. Die Kurberatung ermöglicht pflegenden Angehörigen eine begleitete Auszeit, die sie für die Alltagsanforderungen auch durch Kurnachsorge nachhaltig stärkt. Es wird erlernt, die Kräfte einzuteilen und sich rechtzeitig Entlastung in Überforderungssituationen zu schaffen.
Sie haben Anspruch auf eine Kur, wenn:
- Sie länger als 6 Monate pflegende:r Angehörige:r sind
- der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) die Pflegebedürftigkeit Ihres Angehörigen offiziell festgestellt hat
- Ihr behandelnder Arzt / Ihre Ärztin mittels einer Verordnung bestätigt, dass für Sie eine stationäre Vorsorgemaßnahme oder Rehabilitation notwendig ist
- Sie gesetzlich krankenversichert sind. Bei privaten Anbietern muss im Versicherungsvertrag geprüft werden, ob eine solche Kur ermöglicht werden kann
In einer Kur bekommen Sie die Möglichkeit körperliche und psychische Beschwerden anhand eines auf Sie abgestimmten Therapieplans gezielt anzugehen und Ihr seelisches Gleichgewicht wiederzufinden. Wichtiges Instrument ist auch der Austausch mit anderen Betroffenen. Zudem erhalten Sie fachliche Tipps und Anregungen, wie Sie Ihren Alltag in der Pflegesituation besser meistern.
Fünf Schritte zu Ihrem Kur-Angebot:
- Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und vereinbaren Sie einen Termin.
- Unsere Servicestelle hilft Ihnen bei der Sichtung und beim Ausfüllen der notwendigen Unterlagen.
- Lassen Sie sich von Ihrem Hausarzt / Ihrer Hausärztin eine entsprechende ärztliche Verordnung ausstellen.
- Gemeinsam mit unserer Servicestelle wird der Kurantrag gestellt und die Versorgung Ihres Angehörigen während der Kur in Angriff genommen und geplant.
- Für den Fall, dass Ihr Antrag nicht sofort genehmigt wird, sollten Sie sich auf keinen Fall entmutigen lassen. Unsere Servicestelle unterstützt Sie bei Ihrem Widerspruch.