Die Prozessbegleiter stehen Menschen, die Opfer schwerer Straftaten geworden sind vor, während und nach dem Gerichtsprozess zur Seite: Ute Schluepner (Caritas Moers), Regina Hussmann-Walter (SkF Kleve), Birgit Strauss und Stefan Kisters-Teuwsen (beide Caritas Geldern).T. Kleinebrahm
Speziell ausgebildete Prozessbegleiter - von der Caritas, dem Sozialdienst katholischer Frauen und dem Ambulanten Sozialen Dienst des Landgerichts Kleve - stehen Menschen bei, die Opfer von Straftaten geworden sind und in einem Strafprozess aussagen müssen. Dabei geht es nicht darum, die Straftat aufzuarbeiten, sondern die Geschädigten im Ablauf des Gerichtsverfahrens zu unterstützen. "Wir sorgen dafür, dass Geschädigte nicht allein dastehen", sagt Birgit Strauss, zugelassene Prozessbegleiterin vom Caritasverband Geldern-Kevelaer e.V. "Wenn Opferzeugen ganz allein vor dem Gerichtssaal darauf warten müssen, ihre Aussage zu machen, ist das nicht nur eine ungewohnte, sondern auch sehr belastende Situation." Gerade in solchen Fällen kann es für die Betroffenen eine große Entlastung sein, wenn die Mitarbeiter der psychosozialen Prozessbegleitung sie während der Wartezeiten und im Gerichtssaal betreuen und begleiten.
Im Gegensatz zur bereits etablierten Zeugenbetreuung bei Gericht setzt die psychosoziale Prozessbegleitung deutlich früher an. So ist bereits eine Begleitung zur ersten polizeilichen Vernehmung möglich. Denn nicht selten brauchen Menschen, die Opfer einer Straftat geworden sind, eine intensivere Stabilisierung bevor sie - oft nach langer Wartezeit - im Gerichtssaal dem Täter gegenübertreten können. "Manche Menschen sind durch die Tat so traumatisiert, dass sie ihren Alltag nicht mehr richtig bewältigen können", weiß Regina Hussmann-Walter vom Sozialdienst katholischer Frauen in Kleve. Opfer einer Straftat geworden zu sein, bedeute immer auch, einen Kontrollverlust erlitten zu haben. "Wir schauen dann, welche Unterstützung die Menschen brauchen, um wieder die Kontrolle über ihr Leben zurückzuerlangen", so Regina Hussmann-Walter.
Mit diesem neuen Angebot will der Gesetzgeber Opfer stärken, und das nicht nur vor und während des Verfahrens, sondern auch danach. So muss die Begleitung nicht mit dem Urteilsspruch enden, stattdessen stehen die Prozessbegleiter auch für die Nachbereitung des Prozesses zur Verfügung. Damit ersetzt die psychosoziale Prozessbegleitung keine Therapie oder psychologische Beratung, stellt aber eine gute Ergänzung zur Arbeit der Zeugenbetreuung und der Rechtsanwälte dar, die sich so mehr auf ihre juristischen Aufgaben konzentrieren können.
Anspruch auf eine psychosoziale Prozessbegleitung hat grundsätzlich jeder, der Opfer einer Straftat geworden ist und als Opferzeuge in einem Strafprozess aussagen muss. Wenn die Prozessbegleitung gerichtlich beigeordnet wird, ist diese Unterstützung für die Betroffenen kostenlos - insbesondere für Minderjährige und Opfer schwerer Sexual- oder Gewaltstraftaten. Informieren können sich Betroffene bei den Caritasverbänden in Geldern und Moers, beim Sozialdienst katholischer Frauen in Kleve oder beim ambulanten sozialen Dienst des Landgerichts Kleve in Geldern.