Inklusionshilfe
Inklusionshilfe/Schulbegleitung/Kitaassistenz
Wer bekommt Inklusionshilfe?
Im Kindergarten richtet sich unser Betreuungsangebot an Kinder, die gemäß §§113, 116 und § 79 SGB IX Anspruch auf individuelle heilpädagogische Leistungen haben.
Im Bereich der Schule richtet sich unser Betreuungsangebot an Kinder und Jugendliche, die gemäß §112 SGB IX oder nach §35a SGBVIII Anspruch auf eine Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung haben.
Häufig sind dies Kinder mit:
• Körperbehinderung
• seelischer Behinderung (bspw. das Asperger-Syndrom)
• geistiger Behinderung
• Mehrfachbehinderung
• Teilleistungsstörung
• Verhaltensauffälligkeit und/oder sozial-emotionaler Beeinträchtigung
• Lerndefiziten
Ziel der Inklusionshilfe
Unser primäres Ziel ist es, Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen und/oder seelischen und psychischen Beeinträchtigungen dabei zu unterstützen, dass ihr Verbleib im Klassenverband gesichert ist. Dies bedeutet für das betroffene Kind zum einen, dass es trotz seiner individuellen Einschränkungen lernt, die Strukturen im Schulsystem zu erkennen und zum anderen, die Regeln im sozialen Umgang im Klassenverband zu akzeptieren und anzuwenden.
Wo wird Inklusionshilfe geleistet?
Unsere Kolleg:innen arbeiten in Kindergärten, an Regel- und Förderschulen.
Das Team der Inklusionshelfer:innen besteht aus Assistenzkräften, Erzieher:innen, Sozialpädagog:innen und Heilpädagog:innen. Alle Kolleginnen und Kollegen sind angebunden an den "Fachdienst Inklusionshilfen". Es erfolgen regelmäßige, gemeinsame Teamsitzungen, kollegiale Fallberatung und Fallaustausch. Weiter finden regelmäßig Fortbildungsveranstaltungen für alle Inklusionshelfer statt.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!