Bianka Bruckmann vom Beratungsteam der Allgemeinen Sozialberatung.
Caritasverband Geldern-Kevelaer e.V.
GELDERLAND Der Caritasverband Geldern-Kevelaer empfiehlt Wohngeldansprüche zu prüfen. Hintergrund ist die Reform des Wohngelds zum 1. Januar 2023. "Mit der Gesetzesänderung haben nun mehr Haushalte die Möglichkeit, Wohngeld zu erhalten. Oder sie können einen höheren Anspruch auf Wohngeld geltend machen. Gut zu wissen: Wir helfen - von der Beratung bis hin zur Unterstützung bei der Antragsstellung" erläutert Bianka Bruckmann vom Caritas-Centrum Geldern. Das Beratungsteam der Allgemeinen Sozialberatung prüft gemeinsam mit den Ratsuchenden, ob ein Anspruch auf (mehr) Wohngeld besteht. "Gezahlt wird das Wohngeld an Haushalte, deren Einkommen knapp oberhalb der Grundsicherungsgrenze liegt", so Bruckmann.
Der Caritasverband weist darauf hin, dass neben Mietern auch Wohnungseigentümer mit geringem Einkommen die Möglichkeit haben, den staatliche Unterstützung zu beantragen. "Entscheidend für die Höhe des Wohngeldes ist neben dem Einkommen die Anzahl der Haushaltsmitglieder sowie die Höhe der Miete oder der finanziellen Belastung bei selbst genutztem Wohneigentum", führt die Beraterin der Caritas aus.
Die Beratung in den Caritas-Centren ist kostenlos. Für eine Terminabsprache ist eine kurze Anmeldung erforderlich. Weitere Informationen und Kontakt: Caritas-Centrum Kevelaer-Weeze 02832 9259300, Caritas-Centrum Geldern 02831 9102300 oder Caritas-Centrum Straelen-Wachtendonk 02834 986940.